Angelkarten
Treten Sie einfach mit mir in Kontakt, um mehr Informationen über die Angelkarten (Erlaubnisscheine), deren Gültigkeitsbereiche, die Fischgewässer und deren Bestände zu erfahren, oder um Angelkarten zu erwerben.
Voraussetzung für den Erwerb eines Erlaubnisscheins
Jeder Erwerber eines Fischereierlaubnisscheines hat beim Kauf einen bundesweit gültigen deutschen Fischereischein oder Jugendfischereischein vorzulegen. Die Fischereierlaubnisscheine werden dabei an alle Angler zu gleichen Bedingungen verkauft, unabhängig davon, ob sie in Vereinen und Verbänden organisiert sind oder nicht.
- Fischereischein
Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern.
Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist die Staatliche Fischerprüfung.
Seit 01.01.1999 wird der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
- Jugendfischereischein
Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können ebenfalls einen Fischereischein erhalten. Dieser ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
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